Vor der Fahrt
Fleisch, Milch und hausgemachte Lebensmittel
- Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse aus einem Nicht-EU-Staat müssen dieselben veterinärrechtlichen Voraussetzungen erfüllen wie gewerbliche Einfuhren: mit Bescheinigung und Einfuhrdokumenten.
- Eine Privatperson besitzt solche Dokumente nicht, deshalb gehören hausgemachte Wurst, Speck, Käse und Milch weder in den Koffer noch ins Paket.
- Ausnahmen mit Gewichtsgrenzen: Säuglingsnahrung in ungeöffneter Verpackung bis 2 kg; Fisch und Fischerzeugnisse bis 20 kg oder das Gewicht eines Fisches, wenn dieses höher ist; sonstige Erzeugnisse, etwa Honig, bis 2 kg.
- Die Beschränkungen gelten nicht innerhalb der EU sowie für Einfuhren aus Andorra, Island, Liechtenstein, Nordirland, Norwegen, San Marino und der Schweiz.
- Waren, die die Einfuhrvoraussetzungen nicht erfüllen, weist der Zoll zurück.
Mit der Quelle abgeglichen am 23.08.2026
Aktuellen Stand prüfen: Zoll.de — продукти тваринного походження
Dies ist unsere Kurzfassung zum Prüfdatum, nicht der amtliche Text. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung, und die endgültige Entscheidung trifft immer die Grenz- oder Zollbehörde.